Leistung · Lübeck
Beratungseinsatz § 37.3 in Lübeck
Ein persönlich vereinbarter Beratungsbesuch zu Hause im Zusammenhang mit Pflegegeld. Eine Pflegefachkraft bespricht die Versorgung mit Ihnen und Ihren Angehörigen.
Montag bis Freitag, 9–15 Uhr
Was dazugehört
- Persönlicher Besuch einer Pflegefachkraft nach Vereinbarung
- Gespräch über die Pflege zu Hause
- Hinweise und Besprechung der Versorgung
- Abstimmung der Pflegekassenangaben und des Nachweises
Für wen
- Menschen, die Pflegegeld erhalten und einen Beratungsbesuch vereinbaren möchten
Kosten und Finanzierung
Die gesetzliche Beratung nach § 37 Absatz 3 wird nach § 37 Absatz 3c SGB XI von der zuständigen Pflegekasse beziehungsweise dem privaten Pflegeversicherer getragen. Termin, Angaben und Nachweis werden persönlich abgestimmt.
Der Beratungseinsatz § 37.3 in Lübeck kann bei Morgenhain persönlich vereinbart werden. Der Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 unterstützt die Pflege zu Hause im Zusammenhang mit Pflegegeld. Der Termin kann gesondert vereinbart werden.
Eine Pflegefachkraft spricht mit Ihnen und Ihren Angehörigen über die Pflegesituation, gibt Hinweise und bespricht die Versorgung. Die Pflegekassenangaben halten Sie für die Vereinbarung bereit.
Der Besuch ist keine Begutachtung für einen neuen Pflegegrad. Eine laufende Grund- oder Behandlungspflege durch Morgenhain ist dafür nicht automatisch Voraussetzung.
Beratungseinsatz § 37.3: Worum geht es?
Der Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI dient der Sicherung der häuslichen Pflege und der pflegefachlichen Unterstützung. Er ist keine Begutachtung für einen neuen Pflegegrad.
Bei Morgenhain wird ein persönlicher Besuch einer Pflegefachkraft zu Hause vereinbart. Mit Ihnen und Ihren Angehörigen werden die Versorgung, Hinweise und der Nachweis besprochen. Eine laufende Pflege durch Morgenhain ist dafür nicht automatisch erforderlich.
Wie oft ist der Beratungseinsatz nötig?
Nach der am 05.10.2026 abgerufenen Fassung müssen Pflegegeldbeziehende der Pflegegrade 2 bis 5 halbjährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit abrufen. Pflegegrade 4 und 5 können zusätzlich vierteljährlich eine Beratung in Anspruch nehmen.
Bei Pflegegrad 1 besteht ein Anspruch auf eine halbjährliche Beratung. Auch bei Bezug von Pflegesachleistungen kann eine solche Beratung halbjährlich in Anspruch genommen werden. Eine unterschiedliche Pflicht und ein freiwilliger Anspruch sollten nicht verwechselt werden.
Kosten des gesetzlichen Beratungsbesuchs
§ 37 Abs. 3c SGB XI ordnet die Vergütung der zuständigen Pflegekasse oder dem privaten Pflegeversicherer zu; Beihilfe kann anteilig beteiligt sein. Die Vergütung des gesetzlichen Beratungsbesuchs wird nach diesen Regeln geklärt.
Wir besprechen die Pflegekassenangaben und vereinbaren den Termin persönlich. Der Besuch und die passende Nachweisführung sind von der Entscheidung über einen neuen Pflegegrad zu unterscheiden.
Was bei uns anders ist
- Der Beratungsbesuch kann unabhängig von einer laufenden Versorgung besprochen werden.
Ablauf
So läuft es bei uns ab
Beratungsbedarf nennen
Sagen Sie uns, dass Sie einen Beratungsbesuch im Zusammenhang mit Pflegegeld vereinbaren möchten.
Termin und Angaben abstimmen
Wir besprechen die Pflegekassenangaben und vereinbaren den persönlichen Termin zu Hause.
Versorgung besprechen
Eine Pflegefachkraft spricht mit Ihnen und Ihren Angehörigen über die Situation und die vorgesehenen Hinweise und Nachweise.
Wo wir Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 anbieten
Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 in Lübeck, Bad Schwartau und Stockelsdorf
Pflegedienst Morgenhain bietet Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 für Menschen in Lübeck, Bad Schwartau und Stockelsdorf.
Ratgeber
Gut zu wissen
Pflegegeld: Anspruch und Kombination
Pflegegeld, Pflegesachleistung und Kombination verständlich einordnen: aktuelle Beträge, Voraussetzungen und Beratung bei Pflegegeld.
WeiterlesenRatgeber · Stand 5. Oktober 2026Pflegegrad beantragen: die ersten Schritte
Pflegegrad beantragen: Antrag bei der Pflegekasse, Begutachtung, schriftliche Entscheidung und Abgrenzung zum Beratungsbesuch.
WeiterlesenWeitere Leistungen
Grundpflege
Unterstützung bei Körperpflege, Anziehen, Essen und persönlichen Alltagstätigkeiten zu Hause. Wir besprechen, was Sie selbst möchten und wobei Hilfe gebraucht wird.
Behandlungspflege
Ärztlich verordnete medizinische Maßnahmen zu Hause: Medikamente, Injektionen, Verbände und weitere persönlich abgestimmte Einsätze.
Hauswirtschaftliche Unterstützung
Regelmäßige Unterstützung beim Einkaufen, Zubereiten von Mahlzeiten, bei der Wäsche und den nötigen Arbeiten im Haushalt im Zusammenhang mit Pflegebedarf.
Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3
Häufige Fragen
Ist der Beratungsbesuch eine Prüfung für einen neuen Pflegegrad?
Nein. Dieser Beratungsbesuch ist von der Begutachtung für einen Pflegegrad zu unterscheiden.
Muss ich dafür eine laufende Pflege durch Morgenhain vereinbaren?
Nein. Der Beratungsbesuch kann gesondert besprochen werden. Andere Leistungen werden nur vereinbart, wenn sie gebraucht werden.
Welche Angaben soll ich bereithalten?
Die Pflegekassenangaben und Informationen zur bisherigen Pflegesituation werden für die persönliche Terminvereinbarung besprochen.
Wie oft muss ich bei Pflegegrad 3 einen Beratungseinsatz wahrnehmen?
Die aktuell abgerufene Fassung von § 37 Abs. 3 SGB XI nennt für Pflegegeldbeziehende mit Pflegegrad 2 bis 5 eine halbjährliche Beratung. Für den Einzelfall sollten Bezug und Termin mit der Pflegekasse abgeglichen werden.
Wie hoch sind die Kosten für den gesetzlichen Beratungsbesuch?
Die Vergütung der Beratung nach § 37 Abs. 3 trägt nach Abs. 3c die zuständige Pflegekasse oder der private Pflegeversicherer; bei Beihilfe anteilig der Beihilfeträger.
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